Allgemeine Geschäftsbedingungen

für das Programm Authority Mandate
der Firma The BrandOffice, nachfolgend “TBO“

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Teilnahme am Mentoring-, Beratungs- und Strategiebegleitungsprogramm Authority Mandate zwischen The BrandOffice, Im Zollhafen 24, 50678 Köln und dem Mandanten.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Mandanten finden keine Anwendung, auch wenn TBO ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 TBO erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

1.4 Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss vereinbarte Leistungsbeschreibung in Angebot, Buchungsstrecke, E-Mail oder individueller Vereinbarung.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand des Vertrags ist die strategische Begleitung fachlich exzellenter Persönlichkeiten bei Positionierung, Autoritätsaufbau, Marktwahrnehmung und exklusiver Außenwirkung.

2.2 Das Programm ist auf eine exklusive, klar geführte Zusammenarbeit angelegt. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Programm besteht nicht.

2.3 TBO schuldet eine fachgerechte, sorgfältige und am vereinbarten Leistungsumfang ausgerichtete Dienstleistung.

2.4 Ein bestimmter wirtschaftlicher, reputativer, medialer oder geschäftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Insbesondere übernimmt TBO keine Garantie für Mandatsgewinne, Umsatzsteigerungen, Honoraranpassungen, Reichweitenzuwächse oder öffentliche Sichtbarkeit.

3. Zustandekommen des Vertrags

3.1 Die Präsentation des Programms stellt kein bindendes Angebot dar.

3.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn TBO das Angebot des Mandanten ausdrücklich oder durch Beginn der Leistung annimmt.

3.3 Nebenabreden und Änderungen bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht zwingendes Recht eine strengere Form vorsieht.

4. Laufzeit und Struktur

4.1 Die Regel-Laufzeit des Programms beträgt 6 Monate, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.

4.2 Die Leistung kann je nach Vereinbarung online, telefonisch, per Videokonferenz oder in anderer geeigneter Form erbracht werden.

4.3 Inhaltliche Bestandteile können insbesondere sein:

  • Analyse des Status quo, der Wettbewerbs- und Resonanzlage sowie der bestehenden Ranglücke.
  • Entwicklung eines Autoritätsprofils und einer strategischen Positionierungsarchitektur.
  • Ableitung von Platzierungs-, Kommunikations- und Inszenierungsmaßnahmen.
  • Nachschärfung auf Basis von Marktreaktionen und Fortschritt der Zusammenarbeit.

4.4 TBO ist berechtigt, die methodische Ausgestaltung der Zusammenarbeit im zumutbaren Rahmen anzupassen, sofern der Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

5. Mitwirkungspflichten des Mandantn

5.1 Der Mandant stellt alle für die Zusammenarbeit erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß bereit.

5.2 Der Mandant trägt die Verantwortung dafür, dass von ihm bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind und rechtlich verwendet werden dürfen.

5.3 Verzögerungen, Mehraufwände oder Ergebnisbeeinträchtigungen infolge unzureichender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des TBOs.

5.4 Der Mandant verpflichtet sich, die Zusammenarbeit in einer Weise zu unterstützen, die der Exklusivität, Diskretion und strategischen Zielrichtung des Mandats entspricht.

6. Vergütung

6.1 Die Vergütung für das Hauptprodukt beträgt 36.000,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

6.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung sofort mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

6.3 Eine Ratenzahlung ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall gelten die in der individuellen Zahlungsvereinbarung genannten Fälligkeiten.

6.4 Bei Zahlungsverzug ist TBO berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.

6.5 Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung durch den Mandanten besteht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

7. Nutzungsrechte und Vertraulichkeit

7.1 Sämtliche von TBO bereitgestellten Konzepte, Strategien, Unterlagen, Präsentationen, Vorlagen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum von TBO, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

7.2 Der Mandant erhält an individuell für ihn erarbeiteten Ergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur eigenen unternehmerischen Verwendung, sofern die Vergütung vollständig bezahlt wurde.

7.3 Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung für Dritte ist ohne vorherige Zustimmung TBOs untersagt.

7.4 Beide Parteien verpflichten sich zur strikten Vertraulichkeit über sämtliche nicht öffentlich bekannten Informationen aus der Zusammenarbeit.

7.5 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.

8. Haftung

8.1 TBO haftet unbeschränkt bei Vorsatz sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

8.2 Bei grober Fahrlässigkeit haftet TBO nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.3 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet TBO nur auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mandant regelmäßig vertrauen darf.

8.4 Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Pflichten ist die Haftung TBOs ausgeschlossen.

8.5 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen TBOs.

8.6 Soweit TBO lediglich Empfehlungen, Einschätzungen oder strategische Hinweise erteilt, trägt der Mandant die alleinige Verantwortung für deren Umsetzung und für die daraus resultierenden geschäftlichen Entscheidungen.

8.7 TBO haftet nicht für Erfolge, externe Marktreaktionen, Entscheidungen Dritter, Plattformänderungen, Ausfälle von Drittanbietern oder sonstige Umstände außerhalb seines Einflussbereichs.

8.8 Eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

9. Außerordentliche Beendigung

9.1 Das Vertragsverhältnis kann aus wichtigem Grund fristlos beendet werden.

9.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Abmahnung erheblich gegen Zahlungspflichten, Mitwirkungspflichten oder Vertraulichkeitsverpflichtungen verstößt.

9.3 Im Fall einer Kündigung bleiben bis dahin erbrachte Leistungen vergütungspflichtig.

10. Höhere Gewalt

10.1 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die betroffene Partei, die Leistung für die Dauer der Störung und einer angemessenen Anlaufzeit nach Wegfall des Hindernisses auszusetzen.

10.2 Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Pandemien, erhebliche Systemstörungen und sonstige von außen kommende, unvorhersehbare und nicht zu vertretende Ereignisse.

11. Datenschutz

11.1 TBO verarbeitet personenbezogene Daten des Mandanten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.

11.2 Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung TBOs.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz TBOs.

12.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgesehen ist.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.